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Oberösterreich tut was – und unterstützt Menschen im Bezirk Gmunden

OÖVP Salzkammergut begrüßt Ausweitung der Fernpendelbeihilfe. Im Bezirk Gmunden wurden für das Pendeljahr 2025 bis Ende September 432 Anträge positiv entschieden.


„Oberösterreich tut was für die Pendlerinnen und Pendler in unserem Land – das hat Landeshauptmann Stelzer durch die Ausweitung der Fernpendelbeihilfe unter Beweis gestellt. Für uns als OÖVP Salzkammergut steht fest: Leistung muss sich lohnen. Darum stehen wir fest an der Seite der Menschen, die jeden Tag in der Früh aufstehen, lange Strecken in die Arbeit fahren und etwas für unser Land leisten“, sagt der Bezirksparteiobmann der OÖVP Salzkammergut, LAbg. Bgm. Rudolf Raffelsberger zur Ausweitung der Fernpendelbeihilfe durch das Land Oberösterreich.

Landeshauptmann Thomas Stelzer: 

„Oberösterreich tut was – für unsere Familien, für unsere Pendlerinnen und Pendler und für die vielen Leistungsträger, die mit den aktuellen Preisen an den Zapfsäulen zu kämpfen haben. Dort, wo wir in Oberösterreich handeln können, setzen wir auch etwas um. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass künftig mehr Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher als bisher mit der Fernpendelbeihilfe entlastet werden. Wir unterstützen damit gezielt diejenigen, die jeden Tag Leistung für Oberösterreich erbringen und gar keine andere Wahl haben, als weiterhin mit ihrem PKW in die Arbeit zu fahren.“

Die Neuerungen bei der Fernpendelbeihilfe:

Ab 1. November erhöht das Land Oberösterreich die Einkommensgrenze für die Fernpendelbeihilfe von 35.000 auf 38.000 Euro steuerpflichtiges Jahreseinkommen. Das entspricht einem Jahresbruttogehalt von rund 52.000 bis 54.000 Euro. Anspruchsberechtigt ist, wer regelmäßig mindestens 25 km zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort zurücklegen muss, egal ob mit dem Auto oder mit Öffis. Die Beihilfe beträgt je nach Entfernung zwischen 229 und 442 Euro pro Jahr. Bereits abgelehnte Anträge werden nochmals geprüft.

Oö. Fernpendelbeihilfe – Infos vom Land OÖ (https://www.land-oberoesterreich.gv.at/228391.htm) 

  • Gefördert werden fernpendelnde Personen, die regelmäßig direkt vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort hin und zurück fahren.
  • Achtung: Pendeljahr 2025
  • Beantragungszeitraum bis 28. Februar 2027!
  • Erhöhung der Einkommensgrenze von 35.000 Euro auf 38.000 Euro
  • Die auf Grund einer Einkommensüberschreitung bereits negativ erledigten Ansuchen für das Pendeljahr 2025 werden auf Basis der Erhöhung neuerlich intern geprüft. Eine nochmalige Antragstellung ist in diesen Fällen nicht notwendig.

Positive Anträge bis 29.9.2026

Nr

Bezirk

VWJ 2026 PJ 2025

 

 

Positive Anträge

ausbezahlt

1

Linz

550

 €      126 506,01 

2

Steyr

161

 €         37 031,76 

3

Wels

211

 €         48 532,30 

4

Braunau am Inn

535

 €      123 055,84 

5

Eferding

260

 €         59 802,84 

6

Freistadt

1 586

 €      364 797,32 

7

Gmunden

432

 €         99 364,72 

8

Grieskirchen

639

 €      146 976,98 

9

Kirchdorf an der Krems

440

 €      101 204,80 

10

Linz-Land

412

 €         94 764,50 

11

Perg

767

 €      176 418,37 

12

Ried im Innkreis

310

 €         71 303,38 

13

Rohrbach

1 072

 €      246 571,71 

14

Schärding

577

 €      132 716,30 

15

Steyr-Land

357

 €         82 113,90 

16

Urfahr-Umgebung

618

 €      142 146,75 

17

Vöcklabruck

677

 €      155 717,39 

18

Wels-Land

287

 €         66 013,13 

Summe

9 891

2 275 038,00

 

BPO LAbg. Bgm. Rudolf Raffelsberger